Änderung des Satzungsteiles Studienrechtliche Bestimmungen bzgl. der Prüfungsantritte in der Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEOP) und für Prüfungen außerhalb der STEOP.
Zusammenfassung: Prüfungen bzw. LVs in der STEOP dürfen nur mehr 2 mal wiederholt werden. D.h. 3 Antritte ingesamt.
Diese Regelung gilt auch für Prüfungen, die als FWF absolviert werden und ausschließlich in der STEOP (eines beliebigen Studiums) angeboten werden.
Alle anderen Prüfungen bzw. LVs dürfen nur mehr 3 mal wiederholt werden. D.h. nur mehr 4 Antritte ingesamt statt bisher 5.
NAWI Graz hat immer noch 4 Prüfungswiederholungen (also 5 Antritte).
Außerdem müssen Prüfungstermine für LVs aus der STEOP nur mehr 2 Mal im Semester angeboten werden (statt bisher 3).
Die Reduktion der Prüfungsantritte gilt für Prüfungen, die ab dem 1.10.2011 zum ersten Mal abgelegt werden.
Nachzulesen: https://online.uni-graz.at/kfu_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=5329&pDocNr=279728&pOrgNr=1





Umweltsystemwissenschaften
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